Seit 1. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms (MAP). Neben den erhöhten Zuschüssen gibt es eine weitere Neuerung: ab sofort umfasst die Investitionssumme alle mit dem Heizungstausch verbundenen Maßnahmen und Gerätschaften wie Pufferspeicher, Lager- und Transportssysteme. Das bedeutet, dass Sie beim Kauf eines Pelletsilos sowie bei allen Pelletlager-Artikeln auch die Förderung in Anspruch nehmen können.
Mehr Informationen hirzu finden Sie bei der BAFA
Neue Förderrichtlinien 2020 - in aller Kürze
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Förderungen für Pelletheizungen erhöht | Definition Investitionssumme | prozentualer Zuschuss | Austausch einer Ölheizung |
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Wer ab 01.01.2020 eine Pelletsheizung kauft, kann sich diese mit bis zu 45 Prozent durch das Marktanreizprogramm fördert lassen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hin. | Die Summe umfasst alle mit dem Heizungstausch verbundenen Maßnahmen und Gerätschaften wie Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme.Pelletsilos zählen hier auch dazu. | Aus der bisherigen Förderung der Heizungen (zuletzt 80 Euro je kW Leistung) wird künftig ein prozentualer Zuschuss, der für Pellet- und Holzfeuerungen (mind. 5 kW Nennwärmeleistung)pauschal 35 % der Investitionssumme beträgt. | bis zu 45% Zuschuss der Investitionssumme bekommt man, wenn man eine alte, nach der Energieeinsparverordnung nicht austauschpflichtige Ölheizung ersetzt. |
Förderfibel vom DEPI (Deutsches Pelletinstitut)
Das Deutsche Pelletinstitut DEPI bietet Ihnen mit der vorliegenden Förderfibel einen „brandaktuellen“ Überblick über direkte Zuschüsse oder Darlehen, die Ihnen zustehen, wenn Sie sich beim Heizungstausch für einen Pelletkessel entscheiden! Wir erläutern Ihnen das neue Online-Antragsverfahren für die bundesweite Förderung, bei dem der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss (s. S. 8).
Die Förderfibel des DEPI mit einen übersichtlichen Leitfaden durch den Förderdschungel der Erneuerbaren Wärme finden Sie hier.