BEG-Förderung für Pelletheizungen
Zum 21. Juli 2026 werden die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, angepasst. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen für Pelletheizungen, Pelletlager und Fördersysteme.
Wichtig: Die von der KfW veröffentlichten Eckpunkte stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die endgültige Förderrichtlinie. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.
Die wichtigsten Förderwerte im Überblick
Die Grundförderung bleibt bestehen. Änderungen gibt es insbesondere beim Klimageschwindigkeitsbonus, beim Einkommensbonus und bei den maximal berücksichtigten förderfähigen Kosten.
Was bleibt bestehen?
- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.
- Biomasseheizungen gehören grundsätzlich weiterhin zu den förderfähigen Heizungsarten.
- Grundförderung und mögliche Bonusförderungen können miteinander kombiniert werden.
- Die allgemeine Obergrenze liegt bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Was ändert sich?
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt.
- Für die erste Wohneinheit gelten zunächst 28.000 Euro als Förderhöchstbetrag.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt, sinkt jedoch schrittweise. Ob der Bonus im konkreten Fall genutzt werden kann, hängt unter anderem von der vorhandenen Heizungsanlage, der Nutzung des Gebäudes und den persönlichen Voraussetzungen ab.
| Zeitraum | Höhe des Bonus |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| Ab 01.08.2028 | 0 % |
Der neue Einkommensbonus
Der Einkommensbonus kann von selbstnutzenden Eigentümern zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden.
Förderfähige Kosten bei Wohngebäuden
Die folgenden Beträge sind nicht die ausgezahlten Zuschüsse. Sie stellen die Höchstbeträge dar, auf die der jeweils zutreffende Fördersatz angewendet wird.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € |
| Zweite bis sechste Wohneinheit | je 15.000 € |
| Ab der siebten Wohneinheit | je 8.000 € |
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Sind Pelletlager und Fördertechnik förderfähig?
Notwendige Komponenten für die Lagerung, Austragung und Zuführung der Pellets können im Zusammenhang mit einer geförderten Biomasseheizung grundsätzlich als Bestandteil der Gesamtmaßnahme berücksichtigt werden.
Dazu können – abhängig vom konkreten Vorhaben und den jeweils gültigen Förderbedingungen – beispielsweise Pelletsilos, Austragungssysteme, Saugsysteme, Förderschnecken, Saug- und Rückluftleitungen sowie weiteres notwendiges Pelletlager-Zubehör gehören.
Entscheidend: Die jeweiligen Komponenten müssen für den Betrieb der geförderten Heizungsanlage erforderlich und dieser eindeutig zugeordnet sein. Die konkrete Förderfähigkeit sollte deshalb vor der Bestellung durch das Fachunternehmen beziehungsweise einen Energieeffizienz-Experten geprüft werden.
So gehen Sie bei einem Fördervorhaben vor
Vorhaben planen
Stimmen Sie Heizungsanlage, Pelletlager und notwendige Fördertechnik mit einem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten ab.
Förderfähigkeit prüfen
Lassen Sie prüfen, welche Bestandteile der geplanten Maßnahme berücksichtigt werden können und welche technischen Anforderungen gelten.
Förderantrag stellen
Lassen Sie die erforderliche Bestätigung zum Antrag erstellen und reichen Sie den Antrag über das zuständige KfW-Portal ein.
Passende Lösungen bei Silos24
Häufige Fragen
Werden Pelletheizungen weiterhin gefördert?
Biomasseheizungen gehören grundsätzlich zu den förderfähigen Heizungsarten. Die konkrete Anlage muss jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden technischen Anforderungen erfüllen.
Erhalte ich automatisch 80 Prozent Förderung?
Nein. Die allgemeine Obergrenze beträgt 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer möglich, die die entsprechenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen.
Sind 28.000 Euro der ausgezahlte Zuschuss?
Nein. Die 28.000 Euro sind der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Auf diesen Betrag wird der individuelle Fördersatz angewendet.
Kann ich zuerst bestellen und anschließend Förderung beantragen?
Eine Bestellung sollte nicht ohne vorherige Prüfung des Förderverfahrens erfolgen. Klären Sie die Förderfähigkeit und den erforderlichen Ablauf deshalb vorab mit dem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten.
Passendes Pelletlager finden
Entdecken Sie Pelletsilos, Komplettsets sowie Saug- und Fördersysteme oder stellen Sie Ihr Pelletlager mit unserem Konfigurator individuell zusammen.
Stand: Juli 2026
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Förder-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die veröffentlichten Eckpunkte stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderrichtlinie. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Unterlagen und technischen Anforderungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Offizielle Informationen:
Schnelle Antworten auf alle Fragen
Kostenlose Lieferung innerhalb Deutschlands
1 Monat Widerrufsrecht


